Nebenkostenabrechnung prüfen
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Jede 2. Nebenkostenabrechnung ist fehlerhaft!
Laut Deutschem Mieterbund sind durchschnittlich 317 EUR zu viel berechnet.
von Punkte geprüft
1. Formale Prüfung
- Abrechnungszeitraum korrekt (12 Monate)? – Die Abrechnung darf maximal 12 Monate umfassen. Längere Zeiträume sind unzulässig.
- Fristgerecht zugestellt (max. 12 Monate nach Abrechnungszeitraum)? – Nach 12 Monaten können keine Nachforderungen mehr gestellt werden! Beispiel: Abrechnungszeitraum 2024 muss bis 31.12.2025 zugestellt sein.
- Meine Adresse und Name korrekt? – Fehlerhafte Angaben können auf eine Verwechslung hindeuten.
- Alle Pflichtangaben vorhanden (Gesamtkosten, dein Anteil, Vorauszahlungen)? – Ohne diese Angaben ist die Abrechnung formell unwirksam.
- Nur zulässige Betriebskosten nach BetrKV enthalten? – Nur die 17 Positionen der Betriebskostenverordnung (BetrKV) sind umlagefähig.
- Keine Verwaltungskosten abgerechnet? – Hausverwaltung, Bankgebühren oder Porto sind NICHT umlagefähig!
- Keine Reparaturkosten enthalten? – Reparaturen sind Vermietersache und dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden.
- Keine Instandhaltungskosten enthalten? – Instandhaltung (z.B. Dachreparatur) ist keine Betriebskostensache.
- Kabelfernsehen NICHT mehr abgerechnet (seit 01.07.2024)? – Das Nebenkostenprivileg für Kabelfernsehen wurde zum 01.07.2024 abgeschafft! Kabelgebühren dürfen nicht mehr umgelegt werden.
- Verteilerschlüssel wie im Mietvertrag vereinbart? – Der Vermieter darf den Schlüssel nicht einseitig ändern (z.B. von qm auf Personen).
- Wohnfläche korrekt angegeben? – Miss im Zweifel nach! Abweichungen über 10% können angefochten werden.
- Personenzahl stimmt (falls danach abgerechnet)? – Bei Abrechnung nach Personen: Prüfe ob deine Haushaltsgröße korrekt ist.
- Verbrauchsabhängige Kosten nach Zählerstand? – Wasser und Heizung sollten nach individuellem Verbrauch abgerechnet werden.
- Mindestens 50% nach Verbrauch abgerechnet? – Laut Heizkostenverordnung müssen 50-70% nach Verbrauch abgerechnet werden.
- Zählerstände plausibel? – Vergleiche mit Vorjahr - starke Abweichungen ohne Verhaltensänderung sind verdächtig.
- CO2-Kosten anteilig vom Vermieter getragen? – Seit 2023 muss der Vermieter je nach Gebäudeeffizienz 0-90% der CO2-Kosten übernehmen.
- Energiepreise nachvollziehbar? – Der Vermieter muss Rechnungen der Energieversorger auf Anfrage vorlegen.
- Grundsteuer plausibel? – Vergleiche mit Vorjahr. Nach Grundsteuer-Reform 2025 können Änderungen vorkommen.
- Wasserkosten nachvollziehbar? – Durchschnitt: ca. 40-60 m³ pro Person/Jahr. Deutlich mehr ist verdächtig.
- Müllabfuhr angemessen? – Prüfe ob die Tonnengröße und Leerungsrhythmus zum Haus passen.
- Hausmeister/Gartenpflege gerechtfertigt? – Nur tatsächlich erbrachte Leistungen sind umlagefähig. Keine Reparaturen!
- Versicherungen aufgeschlüsselt? – Nur Gebäude-, Haftpflicht- und ggf. Glasversicherung sind umlagefähig.
- Vorauszahlungen korrekt angerechnet? – Zähle deine 12 Monatsvorauszahlungen zusammen und vergleiche mit der Abrechnung.
- Rechenweg nachvollziehbar? – Die Abrechnung muss so verständlich sein, dass du sie nachrechnen kannst.
- Keine Rundungsfehler? – Rechne die Anteile selbst nach - kleine Fehler summieren sich!
- Zahlungsfrist beachtet (30 Tage)? – Nachzahlungen sind innerhalb von 30 Tagen fällig. Widerspruch hemmt die Frist nicht!
2. Umlagefähige Kosten
- Abrechnungszeitraum korrekt (12 Monate)? – Die Abrechnung darf maximal 12 Monate umfassen. Längere Zeiträume sind unzulässig.
- Fristgerecht zugestellt (max. 12 Monate nach Abrechnungszeitraum)? – Nach 12 Monaten können keine Nachforderungen mehr gestellt werden! Beispiel: Abrechnungszeitraum 2024 muss bis 31.12.2025 zugestellt sein.
- Meine Adresse und Name korrekt? – Fehlerhafte Angaben können auf eine Verwechslung hindeuten.
- Alle Pflichtangaben vorhanden (Gesamtkosten, dein Anteil, Vorauszahlungen)? – Ohne diese Angaben ist die Abrechnung formell unwirksam.
- Nur zulässige Betriebskosten nach BetrKV enthalten? – Nur die 17 Positionen der Betriebskostenverordnung (BetrKV) sind umlagefähig.
- Keine Verwaltungskosten abgerechnet? – Hausverwaltung, Bankgebühren oder Porto sind NICHT umlagefähig!
- Keine Reparaturkosten enthalten? – Reparaturen sind Vermietersache und dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden.
- Keine Instandhaltungskosten enthalten? – Instandhaltung (z.B. Dachreparatur) ist keine Betriebskostensache.
- Kabelfernsehen NICHT mehr abgerechnet (seit 01.07.2024)? – Das Nebenkostenprivileg für Kabelfernsehen wurde zum 01.07.2024 abgeschafft! Kabelgebühren dürfen nicht mehr umgelegt werden.
- Verteilerschlüssel wie im Mietvertrag vereinbart? – Der Vermieter darf den Schlüssel nicht einseitig ändern (z.B. von qm auf Personen).
- Wohnfläche korrekt angegeben? – Miss im Zweifel nach! Abweichungen über 10% können angefochten werden.
- Personenzahl stimmt (falls danach abgerechnet)? – Bei Abrechnung nach Personen: Prüfe ob deine Haushaltsgröße korrekt ist.
- Verbrauchsabhängige Kosten nach Zählerstand? – Wasser und Heizung sollten nach individuellem Verbrauch abgerechnet werden.
- Mindestens 50% nach Verbrauch abgerechnet? – Laut Heizkostenverordnung müssen 50-70% nach Verbrauch abgerechnet werden.
- Zählerstände plausibel? – Vergleiche mit Vorjahr - starke Abweichungen ohne Verhaltensänderung sind verdächtig.
- CO2-Kosten anteilig vom Vermieter getragen? – Seit 2023 muss der Vermieter je nach Gebäudeeffizienz 0-90% der CO2-Kosten übernehmen.
- Energiepreise nachvollziehbar? – Der Vermieter muss Rechnungen der Energieversorger auf Anfrage vorlegen.
- Grundsteuer plausibel? – Vergleiche mit Vorjahr. Nach Grundsteuer-Reform 2025 können Änderungen vorkommen.
- Wasserkosten nachvollziehbar? – Durchschnitt: ca. 40-60 m³ pro Person/Jahr. Deutlich mehr ist verdächtig.
- Müllabfuhr angemessen? – Prüfe ob die Tonnengröße und Leerungsrhythmus zum Haus passen.
- Hausmeister/Gartenpflege gerechtfertigt? – Nur tatsächlich erbrachte Leistungen sind umlagefähig. Keine Reparaturen!
- Versicherungen aufgeschlüsselt? – Nur Gebäude-, Haftpflicht- und ggf. Glasversicherung sind umlagefähig.
- Vorauszahlungen korrekt angerechnet? – Zähle deine 12 Monatsvorauszahlungen zusammen und vergleiche mit der Abrechnung.
- Rechenweg nachvollziehbar? – Die Abrechnung muss so verständlich sein, dass du sie nachrechnen kannst.
- Keine Rundungsfehler? – Rechne die Anteile selbst nach - kleine Fehler summieren sich!
- Zahlungsfrist beachtet (30 Tage)? – Nachzahlungen sind innerhalb von 30 Tagen fällig. Widerspruch hemmt die Frist nicht!
3. Verteilerschlüssel
- Abrechnungszeitraum korrekt (12 Monate)? – Die Abrechnung darf maximal 12 Monate umfassen. Längere Zeiträume sind unzulässig.
- Fristgerecht zugestellt (max. 12 Monate nach Abrechnungszeitraum)? – Nach 12 Monaten können keine Nachforderungen mehr gestellt werden! Beispiel: Abrechnungszeitraum 2024 muss bis 31.12.2025 zugestellt sein.
- Meine Adresse und Name korrekt? – Fehlerhafte Angaben können auf eine Verwechslung hindeuten.
- Alle Pflichtangaben vorhanden (Gesamtkosten, dein Anteil, Vorauszahlungen)? – Ohne diese Angaben ist die Abrechnung formell unwirksam.
- Nur zulässige Betriebskosten nach BetrKV enthalten? – Nur die 17 Positionen der Betriebskostenverordnung (BetrKV) sind umlagefähig.
- Keine Verwaltungskosten abgerechnet? – Hausverwaltung, Bankgebühren oder Porto sind NICHT umlagefähig!
- Keine Reparaturkosten enthalten? – Reparaturen sind Vermietersache und dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden.
- Keine Instandhaltungskosten enthalten? – Instandhaltung (z.B. Dachreparatur) ist keine Betriebskostensache.
- Kabelfernsehen NICHT mehr abgerechnet (seit 01.07.2024)? – Das Nebenkostenprivileg für Kabelfernsehen wurde zum 01.07.2024 abgeschafft! Kabelgebühren dürfen nicht mehr umgelegt werden.
- Verteilerschlüssel wie im Mietvertrag vereinbart? – Der Vermieter darf den Schlüssel nicht einseitig ändern (z.B. von qm auf Personen).
- Wohnfläche korrekt angegeben? – Miss im Zweifel nach! Abweichungen über 10% können angefochten werden.
- Personenzahl stimmt (falls danach abgerechnet)? – Bei Abrechnung nach Personen: Prüfe ob deine Haushaltsgröße korrekt ist.
- Verbrauchsabhängige Kosten nach Zählerstand? – Wasser und Heizung sollten nach individuellem Verbrauch abgerechnet werden.
- Mindestens 50% nach Verbrauch abgerechnet? – Laut Heizkostenverordnung müssen 50-70% nach Verbrauch abgerechnet werden.
- Zählerstände plausibel? – Vergleiche mit Vorjahr - starke Abweichungen ohne Verhaltensänderung sind verdächtig.
- CO2-Kosten anteilig vom Vermieter getragen? – Seit 2023 muss der Vermieter je nach Gebäudeeffizienz 0-90% der CO2-Kosten übernehmen.
- Energiepreise nachvollziehbar? – Der Vermieter muss Rechnungen der Energieversorger auf Anfrage vorlegen.
- Grundsteuer plausibel? – Vergleiche mit Vorjahr. Nach Grundsteuer-Reform 2025 können Änderungen vorkommen.
- Wasserkosten nachvollziehbar? – Durchschnitt: ca. 40-60 m³ pro Person/Jahr. Deutlich mehr ist verdächtig.
- Müllabfuhr angemessen? – Prüfe ob die Tonnengröße und Leerungsrhythmus zum Haus passen.
- Hausmeister/Gartenpflege gerechtfertigt? – Nur tatsächlich erbrachte Leistungen sind umlagefähig. Keine Reparaturen!
- Versicherungen aufgeschlüsselt? – Nur Gebäude-, Haftpflicht- und ggf. Glasversicherung sind umlagefähig.
- Vorauszahlungen korrekt angerechnet? – Zähle deine 12 Monatsvorauszahlungen zusammen und vergleiche mit der Abrechnung.
- Rechenweg nachvollziehbar? – Die Abrechnung muss so verständlich sein, dass du sie nachrechnen kannst.
- Keine Rundungsfehler? – Rechne die Anteile selbst nach - kleine Fehler summieren sich!
- Zahlungsfrist beachtet (30 Tage)? – Nachzahlungen sind innerhalb von 30 Tagen fällig. Widerspruch hemmt die Frist nicht!
4. Heizkosten & Energie
- Abrechnungszeitraum korrekt (12 Monate)? – Die Abrechnung darf maximal 12 Monate umfassen. Längere Zeiträume sind unzulässig.
- Fristgerecht zugestellt (max. 12 Monate nach Abrechnungszeitraum)? – Nach 12 Monaten können keine Nachforderungen mehr gestellt werden! Beispiel: Abrechnungszeitraum 2024 muss bis 31.12.2025 zugestellt sein.
- Meine Adresse und Name korrekt? – Fehlerhafte Angaben können auf eine Verwechslung hindeuten.
- Alle Pflichtangaben vorhanden (Gesamtkosten, dein Anteil, Vorauszahlungen)? – Ohne diese Angaben ist die Abrechnung formell unwirksam.
- Nur zulässige Betriebskosten nach BetrKV enthalten? – Nur die 17 Positionen der Betriebskostenverordnung (BetrKV) sind umlagefähig.
- Keine Verwaltungskosten abgerechnet? – Hausverwaltung, Bankgebühren oder Porto sind NICHT umlagefähig!
- Keine Reparaturkosten enthalten? – Reparaturen sind Vermietersache und dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden.
- Keine Instandhaltungskosten enthalten? – Instandhaltung (z.B. Dachreparatur) ist keine Betriebskostensache.
- Kabelfernsehen NICHT mehr abgerechnet (seit 01.07.2024)? – Das Nebenkostenprivileg für Kabelfernsehen wurde zum 01.07.2024 abgeschafft! Kabelgebühren dürfen nicht mehr umgelegt werden.
- Verteilerschlüssel wie im Mietvertrag vereinbart? – Der Vermieter darf den Schlüssel nicht einseitig ändern (z.B. von qm auf Personen).
- Wohnfläche korrekt angegeben? – Miss im Zweifel nach! Abweichungen über 10% können angefochten werden.
- Personenzahl stimmt (falls danach abgerechnet)? – Bei Abrechnung nach Personen: Prüfe ob deine Haushaltsgröße korrekt ist.
- Verbrauchsabhängige Kosten nach Zählerstand? – Wasser und Heizung sollten nach individuellem Verbrauch abgerechnet werden.
- Mindestens 50% nach Verbrauch abgerechnet? – Laut Heizkostenverordnung müssen 50-70% nach Verbrauch abgerechnet werden.
- Zählerstände plausibel? – Vergleiche mit Vorjahr - starke Abweichungen ohne Verhaltensänderung sind verdächtig.
- CO2-Kosten anteilig vom Vermieter getragen? – Seit 2023 muss der Vermieter je nach Gebäudeeffizienz 0-90% der CO2-Kosten übernehmen.
- Energiepreise nachvollziehbar? – Der Vermieter muss Rechnungen der Energieversorger auf Anfrage vorlegen.
- Grundsteuer plausibel? – Vergleiche mit Vorjahr. Nach Grundsteuer-Reform 2025 können Änderungen vorkommen.
- Wasserkosten nachvollziehbar? – Durchschnitt: ca. 40-60 m³ pro Person/Jahr. Deutlich mehr ist verdächtig.
- Müllabfuhr angemessen? – Prüfe ob die Tonnengröße und Leerungsrhythmus zum Haus passen.
- Hausmeister/Gartenpflege gerechtfertigt? – Nur tatsächlich erbrachte Leistungen sind umlagefähig. Keine Reparaturen!
- Versicherungen aufgeschlüsselt? – Nur Gebäude-, Haftpflicht- und ggf. Glasversicherung sind umlagefähig.
- Vorauszahlungen korrekt angerechnet? – Zähle deine 12 Monatsvorauszahlungen zusammen und vergleiche mit der Abrechnung.
- Rechenweg nachvollziehbar? – Die Abrechnung muss so verständlich sein, dass du sie nachrechnen kannst.
- Keine Rundungsfehler? – Rechne die Anteile selbst nach - kleine Fehler summieren sich!
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5. Einzelpositionen prüfen
- Abrechnungszeitraum korrekt (12 Monate)? – Die Abrechnung darf maximal 12 Monate umfassen. Längere Zeiträume sind unzulässig.
- Fristgerecht zugestellt (max. 12 Monate nach Abrechnungszeitraum)? – Nach 12 Monaten können keine Nachforderungen mehr gestellt werden! Beispiel: Abrechnungszeitraum 2024 muss bis 31.12.2025 zugestellt sein.
- Meine Adresse und Name korrekt? – Fehlerhafte Angaben können auf eine Verwechslung hindeuten.
- Alle Pflichtangaben vorhanden (Gesamtkosten, dein Anteil, Vorauszahlungen)? – Ohne diese Angaben ist die Abrechnung formell unwirksam.
- Nur zulässige Betriebskosten nach BetrKV enthalten? – Nur die 17 Positionen der Betriebskostenverordnung (BetrKV) sind umlagefähig.
- Keine Verwaltungskosten abgerechnet? – Hausverwaltung, Bankgebühren oder Porto sind NICHT umlagefähig!
- Keine Reparaturkosten enthalten? – Reparaturen sind Vermietersache und dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden.
- Keine Instandhaltungskosten enthalten? – Instandhaltung (z.B. Dachreparatur) ist keine Betriebskostensache.
- Kabelfernsehen NICHT mehr abgerechnet (seit 01.07.2024)? – Das Nebenkostenprivileg für Kabelfernsehen wurde zum 01.07.2024 abgeschafft! Kabelgebühren dürfen nicht mehr umgelegt werden.
- Verteilerschlüssel wie im Mietvertrag vereinbart? – Der Vermieter darf den Schlüssel nicht einseitig ändern (z.B. von qm auf Personen).
- Wohnfläche korrekt angegeben? – Miss im Zweifel nach! Abweichungen über 10% können angefochten werden.
- Personenzahl stimmt (falls danach abgerechnet)? – Bei Abrechnung nach Personen: Prüfe ob deine Haushaltsgröße korrekt ist.
- Verbrauchsabhängige Kosten nach Zählerstand? – Wasser und Heizung sollten nach individuellem Verbrauch abgerechnet werden.
- Mindestens 50% nach Verbrauch abgerechnet? – Laut Heizkostenverordnung müssen 50-70% nach Verbrauch abgerechnet werden.
- Zählerstände plausibel? – Vergleiche mit Vorjahr - starke Abweichungen ohne Verhaltensänderung sind verdächtig.
- CO2-Kosten anteilig vom Vermieter getragen? – Seit 2023 muss der Vermieter je nach Gebäudeeffizienz 0-90% der CO2-Kosten übernehmen.
- Energiepreise nachvollziehbar? – Der Vermieter muss Rechnungen der Energieversorger auf Anfrage vorlegen.
- Grundsteuer plausibel? – Vergleiche mit Vorjahr. Nach Grundsteuer-Reform 2025 können Änderungen vorkommen.
- Wasserkosten nachvollziehbar? – Durchschnitt: ca. 40-60 m³ pro Person/Jahr. Deutlich mehr ist verdächtig.
- Müllabfuhr angemessen? – Prüfe ob die Tonnengröße und Leerungsrhythmus zum Haus passen.
- Hausmeister/Gartenpflege gerechtfertigt? – Nur tatsächlich erbrachte Leistungen sind umlagefähig. Keine Reparaturen!
- Versicherungen aufgeschlüsselt? – Nur Gebäude-, Haftpflicht- und ggf. Glasversicherung sind umlagefähig.
- Vorauszahlungen korrekt angerechnet? – Zähle deine 12 Monatsvorauszahlungen zusammen und vergleiche mit der Abrechnung.
- Rechenweg nachvollziehbar? – Die Abrechnung muss so verständlich sein, dass du sie nachrechnen kannst.
- Keine Rundungsfehler? – Rechne die Anteile selbst nach - kleine Fehler summieren sich!
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6. Abrechnung & Zahlung
- Abrechnungszeitraum korrekt (12 Monate)? – Die Abrechnung darf maximal 12 Monate umfassen. Längere Zeiträume sind unzulässig.
- Fristgerecht zugestellt (max. 12 Monate nach Abrechnungszeitraum)? – Nach 12 Monaten können keine Nachforderungen mehr gestellt werden! Beispiel: Abrechnungszeitraum 2024 muss bis 31.12.2025 zugestellt sein.
- Meine Adresse und Name korrekt? – Fehlerhafte Angaben können auf eine Verwechslung hindeuten.
- Alle Pflichtangaben vorhanden (Gesamtkosten, dein Anteil, Vorauszahlungen)? – Ohne diese Angaben ist die Abrechnung formell unwirksam.
- Nur zulässige Betriebskosten nach BetrKV enthalten? – Nur die 17 Positionen der Betriebskostenverordnung (BetrKV) sind umlagefähig.
- Keine Verwaltungskosten abgerechnet? – Hausverwaltung, Bankgebühren oder Porto sind NICHT umlagefähig!
- Keine Reparaturkosten enthalten? – Reparaturen sind Vermietersache und dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden.
- Keine Instandhaltungskosten enthalten? – Instandhaltung (z.B. Dachreparatur) ist keine Betriebskostensache.
- Kabelfernsehen NICHT mehr abgerechnet (seit 01.07.2024)? – Das Nebenkostenprivileg für Kabelfernsehen wurde zum 01.07.2024 abgeschafft! Kabelgebühren dürfen nicht mehr umgelegt werden.
- Verteilerschlüssel wie im Mietvertrag vereinbart? – Der Vermieter darf den Schlüssel nicht einseitig ändern (z.B. von qm auf Personen).
- Wohnfläche korrekt angegeben? – Miss im Zweifel nach! Abweichungen über 10% können angefochten werden.
- Personenzahl stimmt (falls danach abgerechnet)? – Bei Abrechnung nach Personen: Prüfe ob deine Haushaltsgröße korrekt ist.
- Verbrauchsabhängige Kosten nach Zählerstand? – Wasser und Heizung sollten nach individuellem Verbrauch abgerechnet werden.
- Mindestens 50% nach Verbrauch abgerechnet? – Laut Heizkostenverordnung müssen 50-70% nach Verbrauch abgerechnet werden.
- Zählerstände plausibel? – Vergleiche mit Vorjahr - starke Abweichungen ohne Verhaltensänderung sind verdächtig.
- CO2-Kosten anteilig vom Vermieter getragen? – Seit 2023 muss der Vermieter je nach Gebäudeeffizienz 0-90% der CO2-Kosten übernehmen.
- Energiepreise nachvollziehbar? – Der Vermieter muss Rechnungen der Energieversorger auf Anfrage vorlegen.
- Grundsteuer plausibel? – Vergleiche mit Vorjahr. Nach Grundsteuer-Reform 2025 können Änderungen vorkommen.
- Wasserkosten nachvollziehbar? – Durchschnitt: ca. 40-60 m³ pro Person/Jahr. Deutlich mehr ist verdächtig.
- Müllabfuhr angemessen? – Prüfe ob die Tonnengröße und Leerungsrhythmus zum Haus passen.
- Hausmeister/Gartenpflege gerechtfertigt? – Nur tatsächlich erbrachte Leistungen sind umlagefähig. Keine Reparaturen!
- Versicherungen aufgeschlüsselt? – Nur Gebäude-, Haftpflicht- und ggf. Glasversicherung sind umlagefähig.
- Vorauszahlungen korrekt angerechnet? – Zähle deine 12 Monatsvorauszahlungen zusammen und vergleiche mit der Abrechnung.
- Rechenweg nachvollziehbar? – Die Abrechnung muss so verständlich sein, dass du sie nachrechnen kannst.
- Keine Rundungsfehler? – Rechne die Anteile selbst nach - kleine Fehler summieren sich!
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