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Rundfunkbeitrag (GEZ) - das musst du wissen
Mit der ersten eigenen Wohnung wirst du automatisch beitragspflichtig. Hier erfährst du alles Wichtige über Anmeldung, Kosten und mögliche Befreiungen.
Das Wichtigste in Kürze
- • Der Beitrag beträgt 18,36 € pro Monat (Stand 2024)
- • Zahlung ist pro Wohnung, nicht pro Person
- • BAföG-Empfänger können sich befreien lassen
- • Die Anmeldung erfolgt meist automatisch übers Einwohnermeldeamt
1 Was ist der Rundfunkbeitrag?
Der Rundfunkbeitrag (früher "GEZ-Gebühr") finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland - also ARD, ZDF, Deutschlandradio und die dritten Programme.
2 Wann muss ich mich anmelden?
Kurze Antwort: In den meisten Fällen musst du dich gar nicht selbst anmelden. Das Einwohnermeldeamt übermittelt deine Daten automatisch an den Beitragsservice.
So läuft es ab:
- Du meldest dich beim Einwohnermeldeamt an
- Deine Daten werden automatisch übermittelt
- Du erhältst Post vom Beitragsservice
- Du bekommst deine Beitragsnummer
Falls du nach 6 Wochen noch keine Post bekommen hast, kannst du dich selbst anmelden unter: rundfunkbeitrag.de
3 Wer kann sich befreien lassen?
Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen:
Mit dem BAföG-Bescheid kannst du dich vollständig befreien lassen. Der Bescheid muss aktuell sein.
Mit dem Bewilligungsbescheid vom Jobcenter ist eine vollständige Befreiung möglich.
Auch mit Berufsausbildungsbeihilfe kannst du dich befreien lassen.
Je nach Grad der Behinderung ist eine Ermäßigung auf 6,12 € oder vollständige Befreiung möglich.
4 WG und Mitbewohner
In einer WG muss nur eine Person den Beitrag zahlen - nicht jeder Mitbewohner einzeln.
So regelt ihr das fair:
- Entscheidet, wer den Beitrag anmeldet
- Teilt die Kosten intern (z.B. über Splitwise)
- Alternativ: Monatlich wechselnde Überweisungen
Beispiel: Bei 3 Personen zahlt jeder ca. 6,12 € pro Monat.
5 Zahlungsmöglichkeiten
SEPA-Lastschrift
Empfohlen - du verpasst keine Zahlung und bekommst keine Mahnungen.
Überweisung
Vierteljährlich im Voraus. Achtung: Fristen beachten!
Häufige Fehler vermeiden
Post ignorieren
Unbezahlte Beiträge werden mit Mahngebühren (8 €) und notfalls über das Finanzamt eingetrieben.
Befreiung zu spät beantragen
Die Befreiung gilt erst ab dem Monat der Antragstellung - nicht rückwirkend!
"Ich hab keinen Fernseher"
Egal - der Beitrag ist geräteunabhängig und gilt pro Wohnung.
Quellen & weiterführende Links
- rundfunkbeitrag.de – Offizielle Seite des Beitragsservice mit Anmeldung und Befreiungsanträgen
- Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) – Gesetzliche Grundlage des Rundfunkbeitrags